Richter im Cum-Ex-Prozess: „Das ging steuerrechtlich nicht“
Im Bonner Cum-Ex-Prozess hat die Kammer in dieser Woche erstmals eine rechtliche Einschätzung abgegeben. Sie wertet die in der Anklage vorgeworfenen Cum-Ex-Geschäfte als Straftaten. Nun müsse geprüften werden, in welchem Maße die Angeklagten an den Geschäften beteiligt waren. Nur selten äußern sich Gerichte in einem rechtlichen Hinweis so ausführlich wie die Kammer in diesem Fall. Die Hauptverhandlung wird seit September gegen zwei britische Ex-Aktienhändler geführt, außerdem sind fünf Finanzinstitute als Einziehungsberechtigte am Verfahren beteiligt.[…]»
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