22.01.2021
Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Frauen gestärkt, die auf gerechte Bezahlung pochen. Bei einer Gehaltsdifferenz zwischen Frauen und Männern, die vergleichbare Arbeit leisten, reicht schon die Vermutung, dass die finanzielle Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgte. Allerdings könnte diese Vermutung vom Arbeitgeber jederzeit auch widerlegt werden, heißt es in der Entscheidung.
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